AGB - Allgemeine Geschätsbedingungen


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Präambel


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse des Veranstalters. Sie sind Bestandteil des Kursvertrages mit jedem Teilnehmer. Der Veranstalter führt bundesweit Aqua-Cycling Kurse durch. Aqua-Cycling ist eine neue Wassersportart. Aqua-Cycling verbindet die positiven Eigenschaften des Radfahrens an Land, mit den gesunden und entlastenden Eigenschaften des Wassers. Der Veranstalter stellt den Kursteilnehmern die Aqua-Bikes, die dazu gehörigen Schuhe und leitet den Kurs nach den Grundsätzen des Aqua-Cycling. Aqua-Bike ist eine Marke der Wassersportschule aquanautic.
Es gelten die aktuellen Anmeldebedingungen des jeweiligen Veranstaltungsortes sowie dessen Hausordnung.
Aus Gründen der Verständlichkeit und Lesbarkeit wird jeweils von Teilnehmern in der männlichen Form gesprochen, wobei selbstverständlich auch die weiblichen Teilnehmer gemeint sind.


§ 1 Anmeldung


Der Vertragsschluss für den Kursvertrag erfordert eine verbindliche Anmeldung per Post, Fax, Telefon oder Internet. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Anmeldung Minderjähriger erfordert das Einverständnis des oder der gesetzlichen Vertreter. Anmeldungen Minderjähriger müssen daher durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden und sind nur schriftlich zu tätigen. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen beträgt 16 Jahre.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer oder gesetzliche Vertreter, diese AGB gelesen und als Bestandteil des Kursvertrages akzeptiert zu haben.


§ 2 Hauptpflichten des Veranstalters


Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmern die Aqua-Bikes zur Verfügung zu stellen. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf die Teilnahme am gebuchten Kurs und die fachliche Anleitung durch einen vom Veranstalter zu stellenden Kursleiter, sofern der Teilnehmer die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt.


§ 3 Hauptpflichten des Teilnehmers


Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Entrichtung der Kursgebühr. Gehen die Teilnahmegebühren nicht rechtzeitig beim Veranstalter ein, so entsteht kein Teilnahmerecht am Kurs.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, während des Kurses geschlossene Badeschuhe zu tragen, den Anweisungen des jeweiligen Kursleiters unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten, das Aqua-Bike und die Schuhe pfleglich zu behandeln und so am Kurs teilzunehmen, dass den übrigen Teilnehmern eine ungestörte Teilnahme möglich ist.


§ 4 Kursgebühr


Die jeweilige Kursgebühr ist den Anmeldeformularen, Aushängen und dem Internetauftritt (http://www.aqua-bike.de) zu entnehmen. Die Kursgebühr beinhaltet nicht den Eintritt zum Veranstaltungsort. Sollte davon ausnahmsweise abgewichen werden, wird dies in den Anmeldeformularen, Aushängen und über den Internetauftritt gesondert bekannt gegeben.
Die Teilnahme am Kurs setzt die vorherige Entrichtung der Kursgebühr voraus. Die Kursgebühr ist spätestens 10 Tage vor Beginn des Kurses auf folgendes Konto zu überweisen:

Aus verwaltungstechnischen Gründen ist es nicht möglich, die Kursgebühr in bar zu entrichten. Einzige Ausnahme bilden die so genannten Schnupperkurse. Die Entrichtung der Gebühr für die Schnupperkurse erfolgt am Kurstag vor Ort in bar bei dem jeweiligen Kursleiter. Aus Sicherheitsgründen werden nur Geldscheine bis zu einem Einzelwert von 100 € akzeptiert. Der Veranstalter behält sich vor, Schnupperkurse kostenfrei und als Teil von Werbeaktionen anzubieten.


§ 5 Teilnehmerzahl


Der Kurs findet statt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht wird. Die Teilnehmer gelten solange als bestätigt und verbindlich angemeldet bis Ihnen ein eventueller Widerruf dieser Zusage zugeht. Dieser wird ihnen im entsprechenden und auftretenden Fall fernmündlich, per Post, Fax oder Email übermittelt.
Erreicht ein Kurs bis 10 Tage vor Kursbeginn nicht die Mindestteilnehmerzahl, so ist Der Veranstalter berechtigt, den Kurs unter Rückzahlung bereits gezahlter Kursgebühren abzusagen. Die Rückzahlung erfolgt bis spätestens einen Monat nach Absage des Kurses.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Überbuchungen einen weiteren Kurs im Anschluss anzubieten. Der Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren auf einen späteren Kurstermin umzubuchen. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren. Sollte der Teilnehmer an einer Teilnahme an einem anderen Kurs kein Interesse haben, erfolgt die Rückzahlung der Kursgebühr innerhalb eines Monats nach Absage.


§ 6 Haftung


Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Zwar handelt es sich beim Aqua-Cycling um eine erwiesenermaßen gesundheitsfördernde Sportart mit nur sehr geringem Verletzungspotenzial, Verletzungen und Körperschäden können aber dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass gerade bei körperlichen Beeinträchtigungen, aber auch grundsätzlich bei der Aufnahme einer sportlichen Betätigung eine (sport-) ärztliche Untersuchung durchgeführt werden sollte. Der Veranstalter steht dem Teilnehmer oder dessen Arzt für Rückfragen zur Verfügung.
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Personenschäden und Verletzungen aller Art aus, es sei denn, sie wurden in konkretem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen und durch eine Pflichtverletzung des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen für Personenschäden und Verletzungen, die auf Grund unsachgemäßer Verwendung der Aqua-Bikes durch den Teilnehmer entstehen. Der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen verpflichten sich zu einer Einweisung über die sachgemäße Nutzung der Aqua-Bikes. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Schäden an mitgebrachten Wertgegenständen oder der Garderobe der Teilnehmer, es sei denn, sie wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.


§ 7 Stornierung, Umbuchung, Übertragbarkeit auf Dritte


Die Stornierung oder Umbuchung eines bereits gebuchten Kurses ist bis 10 Tage vor Kursbeginn schriftlich beim Veranstalter anzuzeigen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. Faxeingangs. Für eine Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erhoben. Stornierungen während des Kurses sind nur noch mit Genehmigung des Veranstalters möglich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.
Die Umbuchung des Kurses auf einen späteren bzw. anderen Termin ist bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Die Umbuchung hat schriftlich zu erfolgen. Ab dem 9. Tag vor Kursbeginn ist eine Umbuchung nur noch mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Es wird eine Verwaltungsgebühr von 15 € erhoben.
Ein bereits gebuchter Kursplatz kann auch auf eine dritte Person Übertragen werden. Diese Übertragung ist schriftlich und unter Einbeziehung dieser AGB gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Der Veranstalter erhebt für die Übertragung des gebuchten Kurses auf eine dritte Person eine Verwaltungsgebühr von 10 €. Eine Verrechnung des bereits gezahlten Kursbeitrags auf die Ersatzperson ist möglich. Soweit es nicht zu einem Vertragsübergang kommt, obliegt die Zahlung der gesamten Kursgebühr der zuvor angemeldeten Person.
48 Stunden vor Kursbeginn sind Umbuchungen oder Stornierungen gänzlich ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kursbeitrages findet nicht statt. Bei mahnhaften Verhalten Seites des Zahlungspflichtigen fallen bei Rückbuchung oder Nichteinlösung einer erteilten Lastschrift 20 Euro Gebühren an. Ein geringerer Schaden / Aufwand ist uns seitens des Zahlungspflichtigen nachzuweisen. Zudem fallen Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10 Euro an. Dies deckt die damit verbunden Arbeitsschritte und Aufwendungen bis zu anwaltlichen Vertretung ab. Bei ABO-Kunden wird die Betragsreihe bei jeder fehlgeschlagenen Zahlung fällig.


§ 7a Saisonverträge, Saisonabo


Für alle Kursorte gibt es einen ABO-Preis. Bei Abschluss eines ABO-Vertrages stimmen Sie zu, an mindestens zwei Kursen hintereinander teilzunehmen. Die Kündigung muss schriftlich und mindestens zwei Wochen vor Beginn des Nachfolgekurses erfolgen. Ansonsten gilt der nächste Kurs mit als gebucht.


§ 8 Versäumte Termine, Krankheit, Kursausfall


Versäumt der Teilnehmer Kurseinheiten, ist eine Rückerstattung von Kursgebühren grundsätzlich ausgeschlossen.
In Fällen nachweisbarer Erkrankung des Kursteilnehmers werden für die versäumten Stunden Nachholtermine angeboten oder diese werden anteilig rückvergütet. Das krankheitsbedingte Fehlen eines Teilnehmers ist zum frühstmöglichen Zeitpunkt gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Bei vorheriger Absage können bis zu zwei Termine abhängig von Verfügbarkeit und Kurskapazitäten in einen anderen Kurs übertragen werden. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter bestehen nicht.
Ein durch Krankheit oder anderweitige Verhinderung eines Kursleiters des Veranstalters verursachter Kursausfall wird entweder nachgeholt oder zurück vergütet. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer zum frühstmöglichen Zeitpunkt über einen Kursausfall zu informieren.


§ 9 Ausschluss von der Kursteilnahme, Hausrecht


Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmern die Kursteilnahme für die jeweilige Stunde zu untersagen, wenn diese sich derart verspäten, dass die Anwesenheit und Teilnahme den geregelten Kursablauf behindern würden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des jeweiligen Kursleiters. Eine solche Teilnahmeuntersagung wird mit einer Nichtabmeldung gleichgesetzt.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Kursteilnahme auszuschließen, wenn der Teilnehmer
- trotz Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen tätigt,
- trotz Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt,
- während/vor/nach des Kurses eine Straftat begeht (z.B. Garderobendiebstahl)
- trotz Anmahnung andere Tatbestände erfüllt, die den geregelten Kursablauf in Frage stellen,
- in sonstiger Weise den Grundsätzen des Veranstalters zu wider handelt (z.B. alkoholisierte Teilnahme am Kurs).
- wer Leistungserschleichung bzw. Betrug begeht oder einer anderen Person dabei behilflich ist Leistungserschleichung bzw. Betrug zu begehen
- bei Leistungserschleichung bzw. Betrug wird eine Zusatzgebühr in Höhe der ortsüblichen Jahresgebühr (örtlicher Kursbeitrag multipliziert mit sechs)verlangt. Zudem hält es sich der Veranstalter vor Anzeige zu erstatten sowie ein Hausverbot zu erteilen. Der jeweilige Kursleiter hat das Recht, innerhalb des Kursbetriebes zu jeder Zeit das Hausrecht auszuüben bzw. die zuständige Aufsichtsperson zu informieren.


§ 10 Schlechtleistung, Rückerstattung von Kursgebühren


Reklamationen von möglichen Schlechtleistungen des Veranstalters sind vom Teilnehmer bis spätestens 14 Tage nach Kursende schriftlich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist grundsätzlich nicht möglich. Ob im Einzelfall dennoch eine Rückerstattung erfolgt, liegt im Ermessen des Veranstalters. Der Veranstalter erhebt im Zahlungserinnerungs-/Mahnungsfall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € sowie eventuelle entstandene Rückbuchungsgebühren bei fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug in Höhe von 20 €. Ein geringerer Schaden ist durch den Schädiger nachzuweisen.


§ 11 Teilnahmebestätigung für die Krankenkasse


Zur Erlangung einer Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse muss der Teilnehmer mindestens 80% der Kurstermine wahrgenommen haben. Eine Gewähr / Garantie für die Rückerstattung der Kursgebühren durch die jeweilige Krankenkasse kann durch den Veranstalter nicht übernommen werden.


§ 12 Datenschutz


Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle persönlichen Daten und Informationen, die für die Teilnahme am gebuchten Kurs relevant sind, an den Veranstalter weiterzugeben. Diese Daten werden in der Kundenkartei in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Daten nur für den Vertragszweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu verwenden und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.


§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort


Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Dortmund.
Erfüllungsort ist Dortmund.